Unsere Ausbildungsklassen

 

Klasse B / B 197

 

Diese behinhaltet die Fahrzeugklasse Pkw und leichte LKW. Das sind Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 750 kg nicht überschreiten.

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Klasse B 96

 

Diese beinhaltet Kombinationen aus Pkw oder leichtem LKW mit Anhänger.

Kombinationen aus Kfz der Klasse B und Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination zwischen 3.500 und 4.250 kg.

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Klasse BE

 

Diese beinhaltet Kombinationen aus Pkw oder leichtem LKW mit etwas größeren Anhänger.

Damit sind Kombinationen gemeint, die die Grenzwerte der Klasse B oder B 96 überschreiten.

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Klasse A

 

Diese behinhaltet die schweren Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kfz mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.

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Klasse A2

 

Diese beinhaltet mittelschwere Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung maximal 35 kW.

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Klasse A1

 

Diese beinhaltet Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.

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Klasse B 196

 

Diese beinhaltet Fahrzeuge der Klasse A1
(für Vorbesitzer der Klasse B, seit mind. 5 Jahren + Mindestalter von 25 Jahren – ohne theoretische und praktische Prüfung!)

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Zusatz-Info zu den Klassen A, A2, A1 und AM

 

Hier erfahrt Ihr dank der beigefügten ergänzenden Erläuterung, was bei den Fahrerlaubnisklassen
AM, A1, A2 und A neu ist.

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