Diese behinhaltet die Fahrzeugklasse Pkw und leichte LKW. Das sind Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg,
die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 750 kg nicht überschreiten.
Diese beinhaltet Kombinationen aus Pkw oder leichtem LKW mit Anhänger.
Kombinationen aus Kfz der Klasse B und Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der
Kombination zwischen 3.500 und 4.250 kg.
Diese behinhaltet die schweren Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kfz mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
Diese beinhaltet mittelschwere Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung maximal 35 kW.
Diese beinhaltet Fahrzeuge der Klasse A1
(für Vorbesitzer der Klasse B, seit mind. 5 Jahren + Mindestalter von 25 Jahren – ohne theoretische und praktische Prüfung!)